Die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009, trat nun eine Änderung zum 29.05.2021 ein. Nicht nur die Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen wurden überarbeitet, auch bei den Dienstanzügen (Ausgehuniformen) ist eine Vielzahl an Neuerungen eingebracht worden.
Aufgrund der umfangreichen Neuerungen und der dadurch entstehenden Kosten kann die Umstellung alt/neu nur sukzessive erfolgen.
Dienstgrad | Voraussetzungen |
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Feuerwehrmann-Anwärter Feuerwehrfrau-Anwärterin | während/bis zum Abschluss Truppmannausbildung |
Feuerwehrmann Feuerwehrfrau | Abschluss Truppmannausbildung |
Oberfeuerwehrmann Oberfeuerwehrfrau | 5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau oder Truppmannausbildung zuzüglich Ausbildung für Sonderfunktion |
Hauptfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrfrau | 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau oder Truppführerausbildung |
Löschmeister/-in | 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung |
Oberlöschmeister/-in | 10 Jahre Löschmeister/-in oder Ausbildung zum Zugführer/-in |
Brandmeister/-in | 10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung oder 5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Führer/-in von Verbänden |
Oberbrandmeister/-in | 10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung oder 5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden |
Hauptbrandmeister/-in | 10 Jahre Oberbrandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden |
Quelle: landesrecht.thueringen.de